Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Integration ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei
zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website integrationsbeauftragter.bayern.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der nachfolgend genannten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) vereinbar.
Die Website wurde hinsichtlich ihrer technischen und redaktionellen Barrierefreiheit überprüft und umfassend überarbeitet. Dabei wurden insbesondere die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) berücksichtigt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Eingebettete Videos
Auf einzelnen Seiten werden Videos über YouTube eingebunden. Der von YouTube bereitgestellte Videoplayer kann in seinem intern erzeugten Markup einzelne nicht vollständig standardkonforme ARIA-Auszeichnungen enthalten. Diese Elemente werden unmittelbar durch den externen YouTube-Player bereitgestellt und befinden sich innerhalb eines technisch getrennten Drittanbieter-Inhalts. Sie können durch den Betreiber dieser Website nicht unmittelbar verändert werden.
Die Einbindung der Videos in die Website selbst wird soweit technisch möglich barrierefrei umgesetzt.
Formulare mit Contact Form 7
Für einzelne Formulare wird die WordPress-Komponente Contact Form 7 verwendet. Das Plugin erzeugt für die Ausgabe von Validierungs- und Statusmeldungen einen speziell für assistive Technologien vorgesehenen Statusbereich. Dieser enthält bereits beim initialen Laden eine zunächst leere Liste, die bei Validierungsfehlern mit Verweisen auf die betroffenen Formularfelder befüllt wird.
Automatisierte Prüfwerkzeuge können diese zunächst leere Liste als Hinweis auf eine leere Listenstruktur kennzeichnen.
Auf eine nachträgliche Entfernung dieses Elements wurde bewusst verzichtet, da es Bestandteil der für assistive Technologien vorgesehenen Fehlerausgabe des Formularsystems ist und eine Entfernung die Zugänglichkeit bei Formularfehlern beeinträchtigen könnte.
Die eigentlichen Formularfelder wurden hinsichtlich zugänglicher Beschriftungen, eindeutiger Feldbezeichnungen, Pflichtfeldkennzeichnungen und geeigneter Autocomplete-Angaben barrierefrei überarbeitet.
Farbkontraste bei bildabhängigen Inhalten
Auf einzelnen Seiten werden Texte vor Bildern oder wechselnden visuellen Hintergründen dargestellt. Der tatsächliche Farbkontrast kann dadurch vom jeweils dargestellten Bildausschnitt abhängig sein. Die betreffenden Bereiche werden hinsichtlich eines ausreichenden Kontrasts überprüft und soweit erforderlich durch geeignete Hintergrundflächen, Overlays oder angepasste Farbwerte optimiert.
Bei einzelnen Formular- und Bedienelementen können automatisierte Prüfwerkzeuge den tatsächlichen Kontrast aufgrund der verwendeten Browser-oder Hintergrunddarstellung nicht zuverlässig bestimmen. Diese Elemente werden zusätzlich manuell geprüft.
Inhalte von Drittanbietern
Bei extern bereitgestellten Inhalten oder Komponenten kann die vollständige Barrierefreiheit nicht in jedem Fall durch den Betreiber dieser Website beeinflusst werden.
Soweit technisch möglich, werden diese Komponenten barrierefrei eingebunden. Festgestellte Einschränkungen innerhalb von Drittanbieter-Inhalten werden im Rahmen der laufenden Überprüfung berücksichtigt.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Im Rahmen der Überarbeitung wurden bereits umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt.
- Verbesserung der semantischen Seiten- und Überschriftenstruktur.
- Eindeutige Kennzeichnung des Hauptinhaltsbereichs.
- Einrichtung einer Sprungnavigation zum Hauptinhalt.
- Verbesserung der vollständigen Tastaturbedienbarkeit der Navigation.
- Barrierefreie Anpassung von Akkordeons und Toggle-Elementen einschließlich
programmatisch ermittelbarer Zustände. - Verbesserung der Zugänglichkeit von Karussell- und Slider-Komponenten.
- Korrektur fehlerhafter oder redundanter ARIA-Auszeichnungen.
- Kennzeichnung dekorativer Grafiken und SVG-Elemente für assistive Technologien.
- Überarbeitung von Links ohne zugängliche Bezeichnung.
- Verbesserung der Social-Media-Verlinkungen durch eindeutige
zugängliche Bezeichnungen. - Programmatisch zugeordnete und eindeutige Beschriftungen von Formularfeldern.
- Korrekte programmatische Kennzeichnung von Pflichtfeldern.
- Ergänzung geeigneter Autocomplete-Angaben für personenbezogene Formularfelder.
- Verbesserung der semantischen Auszeichnung von Suchfeldern und Suchfunktionen.
- Überprüfung und Anpassung von Farbkontrasten.
- Verbesserung der mobilen Navigation und ihrer Tastaturbedienbarkeit.
Die Website wird fortlaufend hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überprüft. Festgestellte Barrieren werden schrittweise beseitigt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17. August 2026 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BayDiV beruht auf einer Selbstbewertung.
Im Rahmen der Selbstbewertung wurden automatisierte und manuelle Prüfverfahren eingesetzt. Die Website wurde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen der WCAG 2.2 überprüft.
Automatisierte Prüfergebnisse wurden zusätzlich manuell bewertet, soweit eine automatische Beurteilung nicht abschließend möglich war.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 24. August 2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von integrationsbeauftragter.bayern.de aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne an uns wenden.
Der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für IntegrationOdeonsplatz 3
Telefon: +49 (0)89 2192 – 43 00
E-Mail: integrationsbeauftragter@bayern.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Integration.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet oder sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden, haben Sie die Möglichkeit, bei der zuständigen Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Informationen zum Durchsetzungsverfahren (öffnet in neuem Fenster)
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und VermessungIT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
bitv@ldbv.bayern.de
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik(öffnet in neuem Fenster)