Integrationspreis 2025

Kunst macht sichtbar - Integration durch Teilhabe am kulturellen Leben

Jetzt bewerben!

Der Bayerische Integrationspreis 2025 – zusammen verliehen vom Bayerischen Landtag, dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie dem Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung – steht unter dem Motto „Kunst macht sichtbar – Integration durch Teilhabe am kulturellen Leben“. Ausgezeichnet werden Projekte und Institutionen, die sich in besonderer Weise um die gemeinsame kulturelle Teilhabe von einheimischen und zugewanderten Menschen verdient gemacht haben und integrative Strahlkraft ausüben. Jetzt bewerben!

„Kunst und Kultur“ umfasst eine Vielzahl von Bereichen, die sich kreativen Ausdrucksformen und kulturellen Praktiken widmen. Malerei, Musik, Tanz, Theater und Film, auch gelebte Brauchtumspflege können Brücken zu einer gelungenen Integration von zugewanderten Menschen sein. Künstlerische Beschäftigung und kulturelle Veranstaltungen bieten eine Plattform für den Austausch von Ideen, Traditionen und Erfahrungen und bringen Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen. Kunst hilft die eigene Identität auszudrücken, zu reflektieren und für andere sichtbar zu machen. Sie kann dazu beitragen, gegenseitige Vorurteile abzubauen und sich für neue Sichtweisen zu öffnen. Kunst macht erlebbar, welchen Erfahrungsschatz und Fähigkeiten Menschen mit Migrationsgeschichte in unsere Gesellschaft einbringen. Die aktive Mitwirkung an kulturellen Unternehmungen ermöglicht es zugewanderten Menschen, sich als Teil unserer Gesellschaft zu erleben. Kulturelle Einbindung stärkt das Gemeinschaftsgefühl, schafft Netzwerke und vermittelt gemeinsame Werte. Kunst- und Kulturprojekte schaffen zudem gute Gelegenheiten, die deutsche Sprache zu erlernen und anzuwenden.

Die Ausschreibung richtet sich vor allem an Ehrenamtliche, zivilgesellschaftlich engagierte Vereine, Institutionen oder Initiativen, die in innovativer Weise die regelmäßige und dauerhafte kulturelle Teilhabe von zugewanderten und geflüchteten Menschen fördern und hierdurch das Ankommen in unserem gesellschaftlichen Alltag erleichtern. Spricht Ihr Verein speziell auch Migrantinnen und Migranten an und ermutigt sie zum Mitmachen? Bieten Sie kulturelle Aktivitäten an, bei denen sowohl einheimische als auch zugewanderte Menschen gemeinschaftlich tätig werden? Unterstützen Sie geflüchtete Personen dabei, sich kreativ auszudrücken und so für andere sichtbar zu werden? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung für den Bayerischen Integrationspreis 2025!

Wer kann teilnehmen?
An der Ausschreibung zum Bayerischen Integrationspreis 2025 können sich Einzelpersonen, Vereine und Institutionen beteiligen, die sich für die kulturelle Teilhabe von zugewanderten Menschen in Bayern stark machen. Die Initiative bzw. das Projekt soll dabei nachhaltig angelegt sein und bereits erfolgreiche Schritte der Umsetzung vorweisen. Ehrenamtliches Engagement wird dabei besonders gewürdigt.

Wie kann man sich bewerben?
Füllen Sie hierzu rechtzeitig das Bewerbungsformular aus. Bewerbungsschluss ist der 12.02.2025! Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Integrationsbeauftragten zur Verfügung unter Tel. 089/2192-4308 oder E-Mail an integrationspreis@stmi.bayern.de.

Wie hoch ist das Preisgeld?
Der Bayerische Integrationspreis 2025 ist mit insgesamt 9.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird in der Regel in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt. Es ist zweckgebunden für Projekte und Initiativen im Bereich der Integration von Migrantinnen und Migranten einzusetzen.

Was passiert nach der Bewerbung?
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Jury wählt bis Ende März 2025 die Preisträger aus, anschließend werden die Gewinner informiert. Alle Bewerber erhalten eine Einladung zur Preisverleihung. Durch die Teilnahme am Wettbewerb willigen Sie zudem ein, dass Ihr Projekt und die daran beteiligten Personen öffentlich erwähnt und gewürdigt werden. Es wird jeweils ein Kurzfilm über die Preisträger gedreht, der erstmals auf der Preisverleihung gezeigt und später auch im Internet zu sehen sein wird.

Wer sitzt in der Jury?
Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine unabhängige Jury, die sich aus Mitgliedern des Bayerischen Integrationsrates zusammensetzt.

Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 12. Mai im Senatssaal des Bayerischen Landtags statt.

Zum Flyer Ausschreibung Bayerischer Integrationspreis 2025

Bewerbung

    1. Projekt

    Name des Projekts und Kurzbeschreibung:* (max. 1 Satz)
    Webseite des Projekts:
    Wirkungsort:*
    Regierungsbezirk (Sitz des Vereins):*

    2. Kontaktdaten des Projektverantwortlichen

    Anrede:*
    Titel:
    Nachname:*
    Vorname:*
    Projektträger:
    Straße, Hausnr.:*
    PLZ:*
    Ort:*
    Telefon:*
    E-Mail:*
    Mobil:*

    3. Frühere Bewerbungen

    Wurde das Projekt bereits zu einem früheren Zeitpunkt für den Bayerischen Integrationspreis vorgeschlagen?
    Falls ja, in welchem Jahr wurde das Projekt vorgeschlagen?

    4. Laufzeit und beteiligte Person

    Seit wann gibt es das Projekt?*
    Wie viele Personen engagieren sich ehrenamtlich dafür?*

    5. Projektbeschreibung

    Allgemeine rechtliche Hinweise:
    Mit der Absendung des Bewerbungsformulars erkennen Sie die in der Ausschreibung festgelegten Bewerbungsbedingungen an. Sie versichern zudem, dass Sie der alleinige und ausschließlich verwertungsberechtigte Urheber der zur Prämierung eingereichten Leistung sind; andernfalls ist die schriftliche Zustimmung des verwertungsberechtigten Urhebers oder Miturhebers beizufügen. Ferner willigen Sie mit der Bewerbung ein, dass die Leistung und die insoweit tätigen Personen im Falle der Prämierung in geeigneter und angemessener Weise öffentlich erwähnt und gewürdigt werden. Bei Teilnahme von Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten durch Unterschrift auf dem Teilnahmeformular zu dokumentieren. Bei Teilnahme von Personengruppen ist die Angabe einer vertretungsberechtigten Person auf dem Anmeldeformular erforderlich. Eingereichte Unterlagen können nicht zurückgesandt werden. Es kann nur eine Bewerbung pro Initiative berücksichtigt werden. Entscheidungen über die Nichtprämierung werden nicht begründet, ein Rechtsanspruch auf Prämierung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    Datenschutzrechtliche Hinweise (Art. 15 des Bayer. Datenschutzgesetzes – BayDSG): Ihre Angaben werden nur im Rahmen des Bayerischen Integrationspreises und damit in Zusammenhang stehenden Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
    Bitte beachten Sie unsere Datenschutzinformationen gemäß Art. 13, 14 DSGVO im Zusammenhang mit Vorbereitung und Durchführung der Verleihung des Bayerischen Integrationspreises (PDF) und unsere allgemeine Datenschutzerklärung.
    Mit der Übersendung Ihrer Angaben erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Verarbeitung.
    Diese Einwilligung kann jederzeit durch Mitteilung an die Integrationsbeauftragte der Bay. Staatsregierung widerrufen werden.
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