Das Amt des Integrationsbeauftragten

Gesetzliche Grundlage

Das Amt der bzw. des Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung wurde Ende 2008 durch Kabinettsbeschluss eingerichtet. Die gesetzliche Grundlage dafür wird durch das Bayerische Integrationsgesetz und das Gesetz über die Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung (BayBeauftrG) definiert.

Beratungsfunktion

Als Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung gehöre ich nicht dem Kabinett an, sondern habe die Aufgabe, die Staatsregierung in Fragen der Integrations-, Asyl- und Migrationspolitik zu beraten und zu unterstützen. In dieser Funktion bin ich unabhängig. Seit 2018 sind mein Amt und meine Geschäftsstelle dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zugeordnet.  Von 2015 bis 2018 waren sie bei der Bayerischen Staatskanzlei, zuvor beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration angesiedelt.

Querschnittsthema „Integration“

Da Integration ein klassisches Querschnittsthema ist, bin ich ressortübergreifend tätig und arbeite mit allen Häusern in integrationsspezifischen Anliegen zusammen. Um meinem Beratungsauftrag gerecht werden zu können, werde ich bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben der Staatsregierung eingebunden, soweit sie Themen berühren, die mit Integration, Migration und Asylpolitik zusammenhängen. Es besteht also ein enger, vertrauensvoller aber auch konstruktiv kritischer Austausch mit der Staatsregierung. Gleichwohl bin ich nicht Teil der Exekutive, sondern empfehle von einem unabhängigen Standpunkt aus Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Menschen mit Migrationsgeschichte und lege oftmals auch den Finger in die Wunde.

Dabei arbeite ich eng mit dem Bayerischen Integrationsrat zusammen, der 2010 eingerichtet wurde. In diesem bringen über 80 Persönlichkeiten aus Verbänden, Verwaltung und Wissenschaft in regelmäßigen Plenumssitzungen und Facharbeitsgruppen ihre Expertise für eine noch bessere Integration in Bayern ein. Besonders wertvoll für meine Arbeit sind auch die kommunalen Integrationsbeauftragten sowie die hauptamtlichen Integrationslotsen, da sie die Lage von Menschen mit Migrationsgeschichte vor Ort sehr gut einschätzen können.

Die bisherigen Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung