Integrationspreis 2026

Sprache schafft Heimat - Integration leben

Der Bayerische Integrationspreis 2026 – zusammen verliehen vom Bayerischen Landtag, dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie dem Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung – steht unter dem Motto „Sprache schafft Heimat – Integration leben“. Ausgezeichnet werden Projekte und Institutionen, die sich in herausragender Weise um die Förderung des Erwerbs und der Anwendung der deutschen Sprache bei zugewanderten Menschen verdient gemacht haben. Jetzt bewerben!

Sprache ist weit mehr als nur Worte – sie verbindet Menschen. Eine gemeinsame Sprache öffnet Türen, schafft Vertrauen und ermöglicht echte Begegnung. Sie bildet das Fundament für Verständigung und gesellschaftliche Teilhabe – im Alltag, im Beruf und in der Schule. Nur wer die Sprache seines Gegenübers spricht, kann Gedanken teilen, Gefühle ausdrücken und Missver¬ständ-nisse überwinden. Auf diese Weise wächst gegenseitiges Verständnis und Vertrauen. Eine gemeinsame Sprache hilft uns auch, Unterschiede zu erkennen, Vorurteile abzubauen und offen aufeinander zuzugehen. Sie ist ein Schlüssel für ein respektvolles Miteinander. Und letztlich ist eine gemeinsame Sprache Voraussetzung dafür, um wirklich anzukommen, sich zuhause zu fühlen und Heimat zu finden. Die deutsche Sprache zu erlernen und aktiv zu gebrauchen, ist daher von entscheidender Bedeutung für die Integration von zugewanderten Menschen bei uns.

Bewerben Sie sich jetzt für den Bayerischen Integrationspreis 2026!
Die Ausschreibung richtet sich vor allem an Ehrenamtliche, zivilgesellschaftlich engagierte Vereine, Institutionen oder Initiativen, die in innovativer und nicht kommerzieller Weise das Erlernen und den Gebrauch der deutschen Sprache zugewanderter und geflüchteter Menschen fördern und hierdurch das Ankommen in unserem gesellschaftlichen Alltag erleichtern. Spricht Ihr Verein Migrantinnen und Migranten an und hilft ihnen beim Erlernen der deutschen Sprache? Unterstützen Sie geflüchtete Personen dabei, sich in deutscher Sprache auszudrücken? Bieten Sie Aktivitäten an, bei denen die praktische Anwendung erworbener Deutschkenntnisse gefördert wird? Haben Sie innovative Sprachlernangebote entwickelt, die kostenlos zur Verfügung stehen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung für den Bayerischen Integrationspreis 2026!
Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 4. Mai 2026 im Senatssaal des Bayerischen Landtags statt.

Wer kann teilnehmen?
An der Ausschreibung zum Bayerischen Integrationspreis 2026 können sich Einzelpersonen, Vereine und Institutionen beteiligen, die sich in nicht kommerzieller Weise für das Erlernen und Anwenden der deutschen Sprache bei zugewanderten Menschen in Bayern stark machen. Die Initiative bzw. das Projekt soll dabei nachhaltig angelegt sein und bereits erfolgreiche Schritte der Umsetzung vorweisen. Ehrenamtliches Engagement wird dabei besonders gewürdigt. Aber auch Unternehmen dürfen sich angesprochen fühlen, die in ganz besonderer Weise den Spracherwerb ihrer Arbeitnehmer fördern.

Wie kann man sich bewerben?
Füllen Sie hierzu rechtzeitig das Bewerbungsformular aus. Bewerbungsschluss ist der 05.02.2026! Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Integrationsbeauftragten zur Verfügung unter Tel. 089/2192-4307 oder E-Mail an integrationspreis@stmi.bayern.de.

Wie hoch ist das Preisgeld?
Der Bayerische Integrationspreis 2026 ist mit insgesamt 9.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird in der Regel in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt. Es ist zweckgebunden für Projekte und Initiativen im Bereich der Integration von Migrantinnen und Migranten einzusetzen.

Was passiert nach der Bewerbung?
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Jury wählt bis Mitte März 2026 die Preisträger aus, anschließend werden die Gewinner informiert. Alle Bewerber erhalten eine Einladung zur Preisverleihung. Durch die Teilnahme am Wettbewerb willigen Sie zudem ein, dass Ihr Projekt und die daran beteiligten Personen öffentlich erwähnt und gewürdigt werden. Es wird jeweils ein Kurzfilm über die Preisträger gedreht, der erstmals auf der Preisverleihung gezeigt und später auch im Internet zu sehen sein wird.

Wer sitzt in der Jury?
Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine unabhängige Jury, die sich aus Mitgliedern des Bayerischen Integrationsrates zusammensetzt.

Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 04. Mai im Senatssaal des Bayerischen Landtags statt. Sobald die Preisträger feststehen, finden Sie hier weitere Informationen. 

Zum Flyer Ausschreibung Bayerischer Integrationspreis 2026

    1. Projekt

    Name des Projekts und Kurzbeschreibung:* (max. 1 Satz)
    Webseite des Projekts:
    Wirkungsort:*
    Regierungsbezirk (Sitz des Vereins):*

    2. Kontaktdaten der/des Projektverantwortlichen

    Anrede:*
    Titel:
    Nachname:*
    Vorname:*
    Projektträger:
    Straße, Hausnr.:*
    PLZ:*
    Ort:*
    Telefon:*
    E-Mail:*
    Mobil:*

    3. Frühere Bewerbungen

    Wurde das Projekt bereits zu einem früheren Zeitpunkt für den Bayerischen Integrationspreis vorgeschlagen?
    Falls ja, in welchem Jahr wurde das Projekt vorgeschlagen?

    4. Laufzeit und beteiligte Person

    Seit wann gibt es das Projekt?*
    Wie viele Personen engagieren sich ehrenamtlich dafür?*

    5. Projektbeschreibung

    Allgemeine rechtliche Hinweise:
    Mit der Absendung des Bewerbungsformulars erkennen Sie die in der Ausschreibung festgelegten Bewerbungsbedingungen an. Sie versichern zudem, dass Sie der alleinige und ausschließlich verwertungsberechtigte Urheber der zur Prämierung eingereichten Leistung sind; andernfalls ist die schriftliche Zustimmung des verwertungsberechtigten Urhebers oder Miturhebers beizufügen. Ferner willigen Sie mit der Bewerbung ein, dass die Leistung und die insoweit tätigen Personen im Falle der Prämierung in geeigneter und angemessener Weise öffentlich erwähnt und gewürdigt werden. Bei Teilnahme von Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten durch Unterschrift auf dem Teilnahmeformular zu dokumentieren. Bei Teilnahme von Personengruppen ist die Angabe einer vertretungsberechtigten Person auf dem Anmeldeformular erforderlich. Eingereichte Unterlagen können nicht zurückgesandt werden. Es kann nur eine Bewerbung pro Initiative berücksichtigt werden. Entscheidungen über die Nichtprämierung werden nicht begründet, ein Rechtsanspruch auf Prämierung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    Datenschutzrechtliche Hinweise (Art. 15 des Bayer. Datenschutzgesetzes – BayDSG): Ihre Angaben werden nur im Rahmen des Bayerischen Integrationspreises und damit in Zusammenhang stehenden Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
    Bitte beachten Sie unsere Datenschutzinformationen gemäß Art. 13, 14 DSGVO im Zusammenhang mit Vorbereitung und Durchführung der Verleihung des Bayerischen Integrationspreises (PDF) und unsere allgemeine Datenschutzerklärung.
    Mit der Übersendung Ihrer Angaben erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Verarbeitung.
    Diese Einwilligung kann jederzeit durch Mitteilung an die Integrationsbeauftragte der Bay. Staatsregierung widerrufen werden.
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