Liebe Leserinnen und Leser,
in den sozialen Medien kursieren viele Gerüchte, auch was die Höhe der Hilfen und Zuwendungen angeht, die Geflüchtete vom Staat erhalten.
Gern möchte ich durch Fakten zur Klärung der Sachverhalte beitragen und habe deshalb einige Fragen und Antworten zusammengestellt.
Ihr
Karl Straub, MdL
Wie viel Geld bekommen Asylbewerber?
Alleinstehende Asylbewerberinnen und –bewerber haben Anspruch auf 460 € pro Monat. Menschen, die in einer Partnerschaft leben, bekommen weniger – der Gesetzgeber geht davon aus, dass sie zusammen kochen und wirtschaften können und daher weniger Geld brauchen. Kinder bekommen je nach Alter zwischen 312 und 408 €. Davon müssen sie Essen, Getränke, Kleidung oder Schuhe ebenso kaufen wie Shampoo, Bustickets, Handyaufladungen. Eine Unterkunft bekommt diese Gruppe meist gestellt.
Aber auch alleinstehende Menschen bekommen diese 460 € in vielen Fällen nicht komplett ausgezahlt. Menschen in AnkER-Zentren erhalten Essen, Getränke, Kleidung oder Schuhe nur als Sachleistung. Das heißt: Statt Geld für Lebensmittel oder Schuhe bekommen sie Essen aus der Kantine und Kleider aus der Kleiderkammer. Deswegen gibt es weniger Geld für sie, im Allgemeinen ca. zwischen 160 und 200 €. Grundsätzlich könnten sie aber auch gar kein Geld bekommen, wenn alle persönlichen Bedürfnisse durch Wertgutscheine oder Sachleistungen gedeckt sind.
Anspruch auf das Geld beziehungsweise die Leistungen haben die Menschen ab dem Tag, an dem sie ihren Asylantrag stellen. Als Alternative zur Auszahlung in bar wird in Bayern derzeit schrittweise die Bezahlkarte eingeführt.
Damit haben sie deutlich weniger Geld als Bürgergeldempfänger in Deutschland zur Verfügung. Die Höhe des Bürgergelds beträgt für Alleinstehende derzeit 563 € im Monat, Kinder bekommen je nach Alter zwischen 357 und 471 €. Dazu kommen Miete und Heizung, wenn beides angemessen ist.
Auf das sogenannte Bildungspaket (Bildungs- und Teilhabeleistungen), das Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien dabei unterstützt, Angebote in Schule und Freizeit zu nutzen, haben bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen alle einen Anspruch.
Wie viel Geld bekommen Geflüchtete aus der Ukraine?
Ukrainische Geflüchtete können Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen – genau wie Deutsche. Noch einmal das Beispiel: Alleinstehende, die nicht oder noch nicht arbeiten und Bürgergeld beziehen, erhalten 563 € im Monat. Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 €. Die Kosten etwa für Miete und Heizung werden übernommen, wenn die Höhe angemessen ist.
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
Asylbewerberinnen und -bewerber sind erst einmal nicht gesetzlich krankenversichert – und schon gar nicht privat versichert. Sie haben in den ersten 18 Monaten nur Anspruch auf eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung. Das heißt, sie werden bei akuten Erkrankungen, Schmerzen oder Schwangerschaft untersucht und behandelt, bekommen Impfungen oder dürfen zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen. Teurer Zahnersatz beispielsweise ist im Regelfall nicht drin.
Sie können in Bayern auch nicht so einfach zum Arzt gehen, sondern müssen zuvor grundsätzlich einen Behandlungsschein bei der Sozialhilfeverwaltung beantragen – außer in Notfällen. In mehreren anderen Bundesländern ist das anders geregelt, dort gibt es keine Behandlungsscheine, sondern die Menschen bekommen ganz normale Krankenkassen-Karten.
Nach 18 Monaten fallen all diese Einschränkungen weg, die Menschen bekommen eine Krankenkassen-Karte und können dann einfach zum Arzt gehen.
Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, sind von Anfang an ganz normal krankenversichert.