PM - Urteil des Bay. Vfgh zum Integrationsgesetz 03.12.2019
München, 03.12.2019
Bayerische integrationsbeauftragte Gudrun Brendel-Fischer, MdL, zum Urteil des Bayerischen VerfassungsgerichtshofsKernanliegen des Bayerischen Integrationsgesetzes wurden bestätigt:
Synthese von Integrationsförderung und Integrationspflicht verfassungsgemäß – Gedanke der Leitkultur und Achtung der kulturellen Grundordnung als Integrationsziel bestätigt. Weg der „goldenen Mitte“ zahlt sich aus.
Die Bayerische Integrationsbeauftragte Gudrun Brendel-Fischer sieht mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs den bayerischen Weg der Integration bestätigt: „Wir gehen hier den Weg der goldenen Mitte, der Balance zwischen „helfen und verlangen“, zwischen „fordern und fördern“. Brendel-Fischer: „Und diese Gegenseitigkeit ist bei uns in Bayern auch zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Ich habe in meinem ersten Jahr als Integrationsbeauftragte so viel Engagement und Anstrengungsbereitschaft auf allen Seiten erlebt – bei den Einheimischen, bei den Zugewanderten, bei den Ehrenamtlichen, den Lehrern und Erziehern, der Wirtschaft – und vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft.“ Brendel-Fischer erklärt: „Unser Weg der Mitte zwischen „fordern und fördern“ zahlt sich aus: Ob im schulischen Bereich oder auf dem Arbeitsmarkt – Integration läuft in Bayern oft besser als anderswo und Bayern ist für viele Bundesländer Vorbild in punkto Integration.“
Brendel-Fischer sieht im Begriff „Leitkultur“ vor allem eines: die verbindende Kraft einer kulturellen Grundordnung, die man miteinander lebt und miteinander teilt. „Dieses Verbindende, so Brendel-Fischer, kommt vor allem dort zum Tragen, wo Menschen sich ganz selbstverständlich begegnen: In den Schulen, Vereinen, Nachbarschaften, Begegnungszentren. Und natürlich in den Kindergärten und Kindertagesstätten, die gerade mit dem Zusammentreffen und dem Kontakt von Familien ein richtiger Integrationsbeschleuniger sind.“ „Es freut mich daher ganz besonders, dass mit dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs auch die Bestimmungen über die Bildungsinhalte und Lernziele in Kindertageseinrichtungen bestätigt wurden.“
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