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Besuch der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München

Susanne Winter2024-07-02T11:55:25+02:00


Am 26. Juni 2024 habe ich mir die kombinierte Transit- und Abschiebungshafteinrichtung (kTA) am Flughafen München angesehen. Sie besteht aus zwei getrennten Bereichen. Einerseits gibt es die Abschiebungshafteinrichtung, in der vollziehbar ausreisepflichtige Personen untergebracht werden, um ihre Rückführung zu gewährleisten und ein Untertauchen zu verhindern. Zum anderen gibt es die Transiteinrichtung, in der das sogenannte Flughafenverfahren durchgeführt wird.

Die Rückführung von Personen, die ausreisepflichtig sind, ist ein wichtiger Bestandteil des Migrations- und Asylsystems. Dabei ist es entscheidend, dass die Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, jedoch stets unter Berücksichtigung der Humanität.

Die Mitarbeitenden, Vollzugbediensteten sowie die Einrichtungsleitung leisten einen wertvollen Dienst, indem sie diese Balance zwischen Effizienz und Menschlichkeit finden.

Herzlichen Dank auch an Herrn Axel Ströhlein – den Präsidenten des Landesamts für Asyl und Rückführungen – der sich ebenfalls Zeit für mich genommen hat.

In Deutschland ist die Abschiebung immer das letzte Mittel, wenn eine Person nach einem negativen Asylbescheid nicht freiwillig ausreist. Die freiwillige Ausreise ist die bevorzugte Option, da sie mit weniger Zwang und Stress für die Person verbunden ist.

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